Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überschreitet die richterlichen Kompetenzen

“Gute Nachrichten für die Grünen: Der Zug, der das Flugzeug auf Kurz- und Mittelstrecke ablösen kann, ist da. Schlechte Nachrichten: sie haben ihn für viele Jahre in Deutschland verhindert. Jetzt kommt er aus China.”

Das schreibt Johannes Boie von der Welt auf Twitter. Er beleuchtet noch mal die Hintergründe über das Scheitern des Transrapids. Sehenswert dazu ein Video von Jürgen Trittin. Da ist zum einen die Gestik mit dem erhobenen Zeigefinger, an der Körpersprache-Experten wahrscheinlich ihre helle Freude hätten und Trittins Zitat ist das i-Tüpfelchen:

“Ohne Grüne Bremser <sic> in dieser Bundesregierung gäbe es kein Ende dieses technologischen Unsinn-Projekts.”

Der Link zum Weltartikel ist hier.

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The Hill über Menschen, die Waldbrände verursachen und den Klimawandel, der sie verstärkt.

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Nordrhein-westfälische Landesregierung versagt beim Waldnaturschutz. Wie Altbuchenwälder zunehmend von der Bildfläche verschwinden und die Behörden dabei zuschauen. Man kann es kaum glauben, Buchen werden gerodet und Fichten angepflanzt. Hier geht es zum Artikel der Naturschutzinitiative.

Ebenfalls bei der Naturschutzinitiative ein Artikel über die Bedenken der Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) gegen den sogenannten Vogelfrieden. Dieses Kunstwort bedeutet eigentlich, dass Nabu und Grüne den Vögeln außerhalb von Gebieten mit Windkraftanlagen alles Gute wünschen und fest die Daumen drücken, dass sie doch bitte den Bestand erhalten mögen.

„Als Fachverband appellieren wir an die politischen Entscheidungsträger ebenso wie an die Naturschutzverbände, sich diesen und ähnlichen Entwicklungen zur Vernachlässigung des Artenschutzrechtes  mit ganzer Kraft entgegen zustellen – und diese negativen Tendenzen nicht noch zu befördern.“

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Der Ort Grimma in Sachsen wurde bereits zweimal Opfer von Hochwasser in den letzten 20 Jahren. Es wurde eine sehr teure Schutzanlage gebaut, die nun mutwillig beschädigt wurde. Die Stadt wäre bei einem neuen Hochwasser der Mulde schutzlos. Der MDR berichtete, ebenso der Spiegel.

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Tesla Chef Elon Musk warnt vor der eigenen Tesla Software. Verrückte Geschichte. Derweil meldet Tesla den ersten Quartalsgewinn von mehr als 1 Milliarde Dollar. Dazu beigetragen haben auch die Mitbewerber, denen Tesla für 354 Millionen Dollar Emissionsrechte verkaufte. Die Meldung gab es bei der Tagesschau.

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News von Roger Pielke Jun.: Da sind z. B. die Schäden, die in der EU durch Fluten bzw. Hochwasser entstanden. In dieser Betrachtung stehen sie im Vergleich zum Bruttosozialprodukt:

Es gibt die Grafik auch mit den Schäden in Euro:

Beide Statistiken enden 2019! Zusammen mit Justin Ritchie veröffentlichte Pielke einen Aufsatz bei Issues. Er spricht etwas an, was in diesem Blog auch schon mehrfach beschrieben, Modelle schaffen es nicht die Vergangenheit korrekt zu berechnen, müssten also eigentlich dringend kalibriert werden. Für den bevorstehenden nächsten IPCC Zustandsbericht schwant Pielke schon Schlimmes. Offenbar geht man von dem unplausibelsten Szenario (RCP 8.5) aus. Man darf auf die Berichte gespannt sein nach der Veröffentlichung.

“One obvious challenge for constructing plausible emissions scenarios then is that these key variables are continually changing, sometimes in quite unexpected directions. And yet, as the world has evolved in incredible and unanticipated ways over the three decades since the first IPCC report in 1990, the future envisioned by the IPCC has remained remarkably static. For instance, the first IPCC report in 1990 adopted a business-as-usual scenario for carbon dioxide emissions that resulted in a projected GHG concentration level for the year 2100 of more than 1,200 parts per million (ppm) carbon dioxide equivalent, a radiative forcing (a measure of the greenhouse effect) of 10 watts per square meter (W/m2), and a global temperature increase of between 2.9 and 6.2 degrees Celsius above preindustrial values. The Sixth Assessment Report of the IPCC, planned for publication this year, will use a baseline scenario with a projected GHG concentration level for 2100 of about 1,200 ppm, a radiative forcing of 8.5 W/m2, and a temperature increase of 3.0 to 5.1 degrees Celsius.”

Zum Artikel geht es hier.

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Indonesien kündigt seinen Energieweg bis 2050 an. Das Land ist nicht nur mit 200 Millionen Einwohnern sehr bedeutend als Energieverbraucher, es fördert auch sehr viel Kohle.
Diese soll in Zukunft in noch mehr Kraftwerken verbrannt werden. Erstaunlicherweise nennt Indonesien das sogar Low Carbon. Vermutlich, weil geplant ist, die Kohlekraftwerke mit CO2 Abscheidetechnik auszustatten. Weiterlesen bei Climatechangenews.com.

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Einen anderen Weg geht Bremen. Dort soll das Kohlekraftwerk Farge auf Holz umgestellt werden, allerdings keine Pellets oder Schnitzel sondern Altholz aus z. B. Sperrmüll oder Abbruch. Die taz berichtete.

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Manchmal braucht es offenbar einige Jahre journalistischer Tätigkeit, um Dinge klar zu benennen. Theo Sommer, ehemaliger Herausgeber der Zeit, äußert sich zu Nordstream 2. Er beleuchtet unter anderem die Rollen von Frankreich, Großbritannien und den USA bei den Bestrebungen die Pipeline zu verhindern.

“Die Kampagne gegen Nord Stream 2 war zum Teil pure Heuchelei. Ein Abbruch des Pipeline-Baus hätte das ohnehin gespannte Verhältnis zu Russland noch zusätzlich belastet.”

Zur Kolumne in der Zeit geht es hier.

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In Südbrasilien ist es ungewöhnlich kalt. Metropoles.com am 23.7.2021:

Onda de frio pode ser uma das mais intensas neste século no Brasil

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Pressemitteilung vom 20. Juli 2021 von Professor Dr. Dietrich Murswiek, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht:

Staatsrechtler Dietrich Murswiek: Der Klima-Beschluss des Bundes-verfassungsgerichts überschreitet die richterlichen Kompetenzen

Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März scharf kritisiert. In einem jetzt auf dem Online-Portal „FAZ-Einspruch“ veröffentlichten Beitrag schreibt er: „Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.“

Murswiek begründet dies wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht habe sehr weitreichende und für die Wirtschaft und die Bürger äußerst kostspielige staatliche Pflichten zur CO2-Begren-zung statuiert. Es habe diese Pflichten daraus abgeleitet, dass sich aus dem Grundgesetz (Art. 20a) ergebe, dass aus Gründen des Klimaschutzes nur noch ein „Restbudget“ von 6,7 Gigaton-nen zur Verfügung stehe. Das Ziel des Pariser Klimaschutz-Abkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes (Paragraph 1), den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, lasse sich nur einhalten, wenn nach Ausschöpfung des „Restbudgets“ keine Netto-CO2-Emissionen mehr erfolgten.

Diese Begrenzung der CO2-Emissionen auf ein nationales „Restbudget“, von dem 2030 nur noch eine Gigatonne übrig sein werde, wenn so viel CO2 emittiert wird, wie nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz erlaubt ist, lässt sich nach Auffassung von Murswiek aber nicht aus dem Grundgesetz ableiten. Das Bundesverfassungsgericht habe im Klima-Beschluss selbst festgestellt, dass aus Art. 20a des Grundgesetzes kein Temperaturziel – und folglich auch kein CO2-Restbudget – ableitbar sei. Dann aber erhebt es das Temperaturziel von Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes in Verfassungsrang, indem es behauptet, der Gesetzgeber habe mit dieser Vorschrift das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes „konkretisiert“. Das Bundesverfassungsgericht habe also das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt, indem es eine einzelne Vorschrift dieses Gesetzes vorher zu einer Quasi-Verfassungsvorschrift hochgestuft habe. Das Bundesverfassungsgericht prüfe somit den übrigen In-halt des Klimaschutzgesetzes anhand eines Maßstabes, den es sich selbst zuvor geschaffen habe.

Paragraph 1 des Klimaschutzgesetzes – das Temperaturziel des Pariser Abkommens – erhalte auf diese Weise einen Status, den es im deutschen Verfassungsrecht gar nicht gibt: Diese Vorschrift könne zwar vom einfachen Gesetzgeber, also ohne die für Verfassungsänderungen er-forderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, geändert werden, habe aber ansonsten Verfassungsrang, und das Bundesverfassungsgericht könne gesetzliche Vorschriften darauf überprüfen, ob sie mit dem Temperaturziel übereinstimmen. Solche Zwitternormen – zugleich einfaches Gesetz und Verfassungsnorm – sind dem deutschen Verfassungsrecht fremd.

Murswiek weist darauf hin, dass die GRÜNEN 2018 beantragt hatten, den Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Vorschrift zu erweitern: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht, so kritisiert Murswiek, mache nun mit seinem Klima-Beschluss die von den GRÜNEN beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem Wesentlichen Inhalt zum geltenden Ver-fassungsrecht. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsän-dernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

Hier der zitierte FAZ-Artikel:

Karlsruhe als Klimaaktivist

Mit dem Klima-Beschluss vom 24. März 2021 macht das Bundesverfassungsgericht eine vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung zum verbindlichen Verfassungsrecht. Es macht sich selbst nicht nur zum klimaaktivistischen Politikantreiber, sondern schwingt sich zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf. Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts noch nie gegeben.

Der Klima-Beschluss hat so weitreichende Folgen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft wie kaum ein anderes Gerichtsurteil zuvor. Das Bundesverfassungsgericht zwingt Regierung und Gesetzgeber, viel schneller als zuvor geplant „Klimaneutralität“ zu erreichen, also aus der Kohlenstoffwirtschaft auszusteigen. Das wird gigantische Anstrengungen und Kosten verursachen und nützt dem Klima nichts, weil die wichtigsten CO2-Emittenten der Welt nicht oder jedenfalls nicht in diesem Tempo mitziehen. Zu befürchten ist, dass ein Großteil der Emissionen – und damit auch die wirtschaftliche Wertschöpfung – ins Ausland verlagert werden. Hätten darüber Regierung und Parlament aus freien Stücken entschieden, dann könnten die Wähler mit ihrer Stimme Beifall oder Ablehnung signalisieren. Aber das Bundesverfassungsgericht lässt der Politik und damit auch den Wählern keine Wahl.

Weiterlesen in der FAZ.

Ein Interview mit Dietrich Murswiek gibt es auf Tichys Einblick:

Verfassungsrechtler Murswiek im Interview: „Das Bundesverfassungsgericht zaubert eine Verfassungsnorm“

Der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek hält das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für einen „Skandal“: „Das Bundesverfassungsgericht konstruiert sich selbst die Verfassungsnorm, die es zum Maßstab seiner Entscheidung macht“. Es erfülle damit einen Wunsch der Grünen.

[…]

Murswiek: Mit seinem Klima-Beschluss hat deshalb das Bundesverfassungsgericht im wesentlichen einem Anliegen der Grünen zum Durchbruch verholfen. Diese hatten 2018 im Bundestag den Antrag gestellt, Artikel 20a des Grundgesetzes um folgende Formulierung zu ergänzen: „Für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Ziele und Verpflichtungen des Klimaschutzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar.“ Das war – nicht nur, aber vor allem – auf das Pariser Abkommen bezogen. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht macht nun mit seinem Klima-Beschluss die von den Grünen beantragte, aber vom Bundestag abgelehnte Verfassungsänderung in ihrem wesentlichen Inhalt zum geltenden Verfassungsrecht. Damit schwingt sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreitet seine richterlichen Kompetenzen. Es macht sich zum Vollstrecker einer grünen Agenda, für die es bisher keine parlamentarische Mehrheit gab.

Weiterlesen auf Tichys Einblick

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