Galileo Galilei, eine Programmbeschwerde an den NDR und wie es dann weiterging…

Von Uli Weber

Die Eingangsfrage war: „Hätte der NDR seinerzeit Galileo Galilei auch als ‚Leugner‘ diffamiert?“ Der betreffende KS-Artikel schloss dann mit den Worten, Zitat mit Hervorhebungen:

Alle reden von einer Spaltung unserer Gesellschaft, und menschlicher Anstand ist dieser Tage ein rares Gut. Schaunmeralsomal, wie es mit der öffentlich-rechtlichen „Leugner-Selbstermächtigung“ des NDR aufgrund einer vorgeblichen „wissenschaftlichen Eindeutigkeit“ weitergeht. Denn „Wissen-schaft“ schafft üblicherweise Wissen, so sagt es allein schon der Name. Und ad-hominem-Diffamierungen aufgrund einer alternativlosen wissenschaftlichen Einheitsmeinung sind keine wissenschaftlichen Argumente, sondern ein Zeichen von Zeitgeist und intellektueller Überforderung. Immerhin wurde Galileo Galilei am 2. November 1992 von der römisch-katholischen Kirche formal rehabilitiert; mal sehen, wie lange der NDR seine öffentlich-rechtliche „Leugner“-Inquisition aufrecht zu erhalten beliebt…“

Die Antwort auf die obige Eingangsfrage lautet nun, er hätte wohl tatsächlich, und zwar ohne jede Erkenntnis aus der zwischenzeitlich erfolgten Aufklärung, die Wikipedia als „Entwicklung, durch rationales Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden“ beschreibt, Zitat aus der Antwort des NDR Rundfunkrates vom 29.10.2019:

„…Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes konnte der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze und die Anforderungen an die Programmgestaltung des NDR feststellen und weist daher Ihre Programmbeschwerde zurück.

Mit freundlichen Grüßen

(Vorsitzende NDR Rundfunkrat)


Nachfolgend werden Sie hier gerne mal aufs Pferd geholfen, meine Damen und Herren vom NDR Rundfunkrat:

Mit der Verwendung des Begriffes „Leugner des Klimawandels“ in der Tagesschau vom 07.08.2019 um 20:00 Uhr hatte der NDR meines Erachtens nach den zugrunde liegenden Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk verletzt, und zwar die nachfolgenden Paragraphen:

§ 5 Programmauftrag

(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick einen über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben…

§ 7 Programmgrundsätze

(1)Der NDR ist in seinem Programm an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden…

(2) Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen

§ 8 Programmgestaltung

(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass

1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können,

2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und…

In der Tagesschau vom 07.08.2019 um 20:00 Uhr wurden durch die Verwendung des Begriffs „Leugner des Klimawandels“ also „§ 5 Programmauftrag“ (öffentlich-rechtliche Objektivität) und „§ 7 Programmgrundsätze“ (die Würde des Menschen) berührt; gleichzeitig verbietet „§ 8 Programmgestaltung“ eine einseitige Parteinahme für ein weltanschauliches Bekenntnis.

Meinen logischen Umkehrschluss aus der oben zitierten Wikipedia-Definition erlasse ich Ihnen an dieser Stelle, meine Damen und Herren vom NDR Rundfunkrat, und überlasse die intensive Diskussion und sorgfältige Prüfung einer solchen Schlussfolgerung vielmehr Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung…

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Artikel-Foto: Entscheidungsvielfalt – von U. Weber

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