Erzielt eine PV-Anlage auf dem privaten Hausdach Gewinn?

Von: Gastautor

Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen, ist eine große Befürworterin für den Verbau von PV-Anlagen auf deutschen Dächern. Sie schreibt auf ihrer Website:

Eine kluge Energiepolitik ist entscheidend für den Klimaschutz. Nur mit Energiesparen, Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien kommen wir schnell und dauerhaft los von der klimaschädlichen Verbrennung von Kohle, Öl und Gas. Beim zukunftsfesten Umbau unserer Energieversorgung entstehen neue Technologien und Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft. Auch Bürgerinnen und Bürgern können mitmachen und profitieren – mit der Solaranlage auf dem eigenen Dach oder einem genossenschaftlich errichteten Windpark. Diese Vielfalt von Akteuren und Prozessen macht die Energiewende so spannend, vor Ort und in der Politik.

(Die nachfolgende Text-Passage wurde erst kürzlich von der Website entfernt):

Meine Fraktion und ich setzen uns außerdem für eine Solarpflicht ein: Wir wollen, dass jeder Neubau in Deutschland mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet wird – und jedes Dach spätestens dann, wenn es saniert wird. Kombiniert mit einem vereinfachten Mieterstrommodell und einem Bürgerenergiefonds können wir dadurch viel zur Energiewende beitragen.

Nun hat als erstes Bundesland Baden-Württemberg eine verpflichtende Installation von PV-Anlagen bei Neubau oder Dachsanierung beschlossen. Ohnehin sind die Preise für Baumaterialien aktuell zum Vorjahr u. a. auch durch die Einführung der CO2-Abgabe in Teilen exorbitant um 40-80 % gestiegen und erschweren das Vorhaben ohnehin empfindlich, so dass die Realisation eines neuen eigenen Häuschens für viele Bürger*innen ins Reich der geplatzten Träume überführt wird. Siehe FAZ-Artikel.

Mit so einer Anlage, installiert in Niedersachsen, lassen sich durchschnittlich pro Jahr ca. 4.500 KWh Strom erzeugen.

Die Summe des Stromertragsvorteils hat eigentlich für die Profitabilitätsberechnung eine untergeordnete Bedeutung. Die Anbieter von PV-Anlagen nutzen aber den Ertragsvorteil für ihre Art der Berechnung:

* In den Summierungen sind nicht berücksichtigt: Antrags- und Abnahmegebühren, Zählermieten, die jeweils persönlich zu betrachtenden Finanzierungskosten, evtl. Steuerberatungskosten, evtl. zu zahlende Steuern, etc. (s. Hinweis Finanzamt). Da können gut und gerne pro Jahr ca. 200,00 € anfallen und beläuft sich in 30 Jahren auf 6.000,00 €. Die Gesamtkosten würden sich so auf ca. 67.458,00 € ausweiten.

Eine PV-Anlage ist nach ca. 30 Jahren wahrscheinlich auf Grund von Leistungsverlusten nicht mehr in der Lage genügend Strom zu produzieren. Sie ist also kaufmännisch gesehen „abgeschrieben“ und wird wohl zu entsorgen sein. Das bedeutet zusätzlich anfallende Abbau- und Entsorgungskosten. In Folge dessen ist zu befürchten, dass in den Deponien durch die zukünftig aufkommende massenhafte Entsorgung von PV-Altanlagen ein Elektroschrott-Auswuchs von ungeahntem Ausmaß entsteht. Die damit ebenfalls einhergehende Ressourcen-Verschwendung ohne Gleichen soll in diesem Zusammenhang nur ansatzweise erwähnt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass auf Sicht die Entsorgung von Solarpaneelen kostenfrei durchgeführt werden kann. Beim recyclen werden Mengen an NF3-Gas freigesetzt. Das wird in den Solarpaneelen zur Prozessstabilität der Halbleiter benötigt. Wenn überhaupt lässt sich das Gas nur in komplizierten Verfahren, also kostenintensiv “abfangen“.

NF3-Gas zählt übrigens zu den Treibhausgasen und ist 17.200 mal schädlicher als Kohlendioxid (CO2). Die Verweildauer in der Atmosphäre beträgt satte 740 Jahre.

Die Beantragung von Subventionen oder wie auch immer gearteter Zuschüsse ermöglichen sicher eine Verbesserung der Kosten/Nutzensituation. Die Vorteile können an dieser Stelle nicht pauschal beantwortet werden, da immer der Einzelfall individuell zu bewerten ist. Verschiedene Faktoren können die Ergebnisse unterschiedlich beeinflussen.

Anmerkung: Subventionen werden bekanntlich aus Steuergeldern erbracht. Steuern zahlen alle Bürger. So werden die vermeintlichen „Nutznießer* von PV-Anlagen durch die Allgemeinheit unterstützt. Ist das fair? Dieser geldwerte Vorteil ist an keine Vorgaben gebunden und kann absolut netto in Anspruch genommen werden.

Wenn Produkte auf so eine Art und Weise zur Erlangung von Akzeptanz oder Attraktivität dauerhaft wettbewerbsfähig gehalten werden, dann sind die Gesetze der Marktwirtschaft ausgehebelt. Im freien Markt ist so eine Vorgehensweise nicht zulässig. Da unterliegen die Vorgaben einer Preisgestaltung klaren wettbewerbsgerechten Vorgaben.

Kommen wir nun zu der Betrachtung, wenn der Strom zu 100 % von einem Anbieter bezogen wird:

Doch der Verlust vergrößert sich weiter, denn auf jeden Fall ist zu berücksichtigen, dass der Stromkunde nach 30 Jahren noch im Besitz der Investitionssumme in Höhe von 31.458 € ist, sofern er sie nicht anderweitig ausgegeben hat. Bei einer gewinnbringenden Anlageform von angenommenen

2%  wird die Summe jedoch auf Sage und Schreibe 55.850,00 € anwachsen, bei börsenmöglicher 4 % Rendite sogar auf 98.100,00 €.

Ein Hinweis zur fiskalischen Bewertung einer PV-Anlage: Hier legt das Finanzamt einen Fallstrick aus! Es fordert vor Inbetriebnahme eine Prognose, ob mit der Anlage überhaupt ein Gewinn erzielt werden kann. Wird eine Gewinnerzielungsabsicht erklärt, dann werden vom Finanzamt natürlich auch Verluste anerkannt. Doch hier ist Vorsicht geboten: Häufig werden die Einkommenssteuerbescheide unter den Vorbehalt einer Nachprüfung gestellt, eben nur vorläufig anerkannt. Erfolgt die Nachprüfung, dann kann das teuer werden, denn für die Verlustvorträge der Vorjahre kann es dann zu Steuernachzahlungen nebst Zinsen kommen, weil das Finanzamt zu der Auffassung gelangen kann, dass die Fotovoltaikanlage von Anfang an ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden sollte.

Alternativ kann jedoch direkt beantragt werden, dass für die PV-Anlage ein „Liebhabereibetrieb“ vorliegt. Steuerzahler müssen so für ihre Fotovoltaikanlage keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben. Die Besteuerung aus dem Verkauf des Stroms entfällt. Verlustrechnungen werden nicht berücksichtigt. Daher sollte vorab intensiv beraten werden, mit welcher Steuerveranlagung finanziell ein evtl. Vorteil erzielbar ist. Eine schwere Entscheidung, denn wer kann schon die Zukunft für die kommenden ca. 30 Jahre Anlagenbetrieb voraussehen?

Fazit: Der Versuch an Hand der hier aufgezeigten Kostenanalyse eine wie auch immer geartete Rendite „herbeizurechnen“ wird kompliziert. Das Versprechen einer lukrativen Investition pulverisiert  indes. Wie groß der tatsächliche finanzielle Nachteil ist, hängt eben von vielen Faktoren ab. Vielleicht gibt es günstigere Konstellationen als die hier aufgezeigte. Vor der Entscheidung zum Verbau einer PV-Anlage sollte daher unbedingt eine ehrliche und ungeschönte individuelle Rechnung aufgemacht werden. Geschönte Rechentricks führen derweil bekanntlich auf direktem Weg „hinter die Fichte“.

Die Stromerträge aus PV-Anlagen sind nach wie vor von der Sonnenscheindauer abhängig. Die scheint in unseren Breitengraden nicht regelmäßig und vor allen Dingen nachts schon mal gar nicht. Wie man es auch dreht und wendet, eines ist sicher:

Der Restwert der Anlage ist am Ende der Laufzeit gleich „Null“ – (zzgl. Abriss- und Entsorgungskosten).

Anmerkung zu guter Letzt: Da die Preis- und Kostenentwicklungen über den Zeitraum von 30 Jahren nicht vorhersehbar sind, wurde die hier durchgeführte Kostenanalyse nach bestem Wissen unter Berücksichtigung verfügbarer Daten nur rein statisch durchgeführt. Die Berücksichtigung des Wirkungsgrades der Anlage an dem zu installierenden Standort, Wettervoraussetzungen in den kommenden 30 Jahren, die vorhandene Gebäudesubstanz, veränderte Anlagenkonfigurationen, andere Verbräuche, oder die Wahl alternativer Stromanbieter können jeweils andere Ergebnisse hervorbringen.

Das geschätzte PV-Potenzial auf den Dächern der Wohngebäude in BRD wird zwischen 115–130 GWP installierter Leistung angenommen. Das entspräche 115 bis 130 Terawattstunden, etwa einem Fünftel des heutigen Strombedarfs. Damit soll dem Klimawandel Einhalt geboten werden. Aber wie die Masse der Anlagen zur Erzeugung der Strommenge hergestellt, gebaut und finanziert werden sollen, wird nur unzureichend kommuniziert.

Nun steht er nun mal da, der Elefant im Raum. Gerade bei den Grünen besteht der deutliche politische Wille zur Umsetzung eines verpflichtenden PV-Anlagenbaus. Ob es unterdessen allen Grünen Wähler bewusst ist, dass mit dieser Maßnahme den Bürgern sehr viel Geld abverlangt wird, darf bezweifelt werden. Worin aber liegt die Motivation der vermeintlich grünen Politik, den Bürgern so ein verlustreiches Geschäft aufzubürden? Es wäre nur zu schön, wenn wir es rechtzeitig und ehrlich erfahren dürfen.

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Hinweis: Fall Sie mit dem Autor des Beitrags über das vorgestellte Ergebnis diskutieren möchten, leiten wir Ihre Kommentare gerne weiter.

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