Das generationengerechte Auslöffeln einer nicht selbst eingebrockten Suppe

Von: Gastautor

Ein faszinierendes Bild unseres Planeten….Was auf diesem Bild nicht erkennbar ist: An vielen Orten scheint die Sonne, es regnet oder es schneit. Anderswo stürmt es vielleicht. In den verschiedenen Klimazonen sind die Temperaturen entweder gemäßigt, heiß oder frostig-kalt. Alles aber ist ständig in Bewegung. Nichts ist statisch. Wetter und Klima sind eben ein unberechenbares Chaos. Selbst das IPCC kann bis heute nicht unwiderruflich beweisen, wie die treibenden Kräfte zusammenwirken.

Quelle: https://klimatsans.com/wp-content/uploads/2019/06/190530-Joden-Atlanten-Gr%C3%B6nland-NASA.jpg

Diese Betrachtung wird jedoch zum untergeordneten Belang, wenn einige der Wissenschaftler (es sollen angeblich 97 % sein) die Vorstellung äußern, dass der Mensch in der industriellen Zeit ab 1850 durch fossile Energieerzeugung so viel CO2 emittiert hat, dass ein Leben auf dem blauen Planeten bald nicht mehr, oder nur noch stark belastend/eingeschränkt möglich sein wird, wenn nicht der anthropogene CO2-Ausstoß kurzfristig auf „Null“ gestellt wird. Der jüngste Klimaschutzbericht des IPCC wird dazu gerne unumstößlich zum einzig gültigen Beweis herangezogen. Mit wilden Untergangsszenarien werden Menschen in Angst versetzt. Wohl wissend, dass derzeit keine ausreichenden Erkenntnisse oder Daten verfügbar sind, die an Hand von Computersimulationen verlässliche Aussagen über die Zukunft des Klimas geben können. Nicht einmal das Wetter lässt sich bekanntlich für ein paar Tage im Voraus verlässlich vorhersagen. Aber bei Klimavorhersagen soll es zweifelsfrei mindestens für die nächsten 100 Jahre möglich sein. Sind aber nicht genau deshalb die „Szenarien“ und „Klimamodelle“ eben nur als eine Vermutung einzuordnen?

Indessen gleichen klimapolitische Vorgehensweisen immer häufiger einer staatlichen Planwirtschaft. Mit dem Gehabe eines stoischen Mulis werden getroffene Entscheidungen durchgesetzt. Sie sind in vielen Fällen nicht nachzuvollziehen. Trotzdem erfolgt deren Umsetzung unbezweifelbar. Aber jetzt kommt es noch schlimmer.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die vergangenen und kommenden Regierungen der Bundesrepublik Deutschland verurteilt. Begründung: Das deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. (Textauszug) Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele …ist anzupassen, da… die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind …und… hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.

Weiterer Sachverhalt:(Textauszug) Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem  am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Die Maßnahmen zur Zielerreichung sind dementsprechend anzupassen.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Klimawandel eine doppelte Gefährdung für die Freiheit darstellt. Sowohl der Klimawandel als auch die Klimapolitik können für die menschenrechtlichen Freiheitsgarantien bedeutsam werden. Und Freiheitsrechte sind etwas, das auch zukünftigen Generationen und Menschen weltweit zusteht. Unter Punkt 3 erteilen die Richter der Politik eine außergewöhnliche Generalvollmacht: (Textauszug) Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in Grundrechte. Damit kann zukünftig jeder noch so berechtigt vorgetragener Widerstand bereits im Keim erstickt werden.

Ein Kommentar nach der Urteilsverkündung spricht derweil Bände. Anwältin Roda Verheyen, die einen Teil der Klägerinnen und Kläger vertritt, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr“, sagte sie. „Das ist ganz wichtig. Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige in die Gesichter derjenigen, die immer noch versuchen zu argumentieren, den Klimawandel gebe es nicht.“

Und da ist sie wieder, die geschwurbelte Tatsachenverdrehung. Im Fußball wird so etwas als unsportliches Nachtreten geahndet. Es wird eben nicht der Klimawandel geleugnet. Der ist doch seit Abermillionen Jahren allgegenwärtig =Wirkung. Hinsichtlich der in Rede stehenden =Ursache jedoch ist eben unter allen Klima- und Geo-Wissenschaftlern ein Konsens nicht gegeben. Gerade deshalb muss in Zukunft weiter diskutiert werden. Jetzt doch wohl erst recht, auch wenn in Deutschland gem. Punkt 3 des Urteils gut begründete Ansichten einfach abgeräumt werden können. International betrachtet ist das jedoch bedeutungslos. Dazu gibt es schließlich das starke Gesetz der Resonanz, welches weit über den Gesetzen der Verfassung steht.

Das  Bundesverfassungsgericht hat nun Recht gesprochen. Die zukünftig Regierenden sind damit in der Pflicht entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um national das vorgegebene Ziel zu erreichen. Ohne wenn und aber. Egal wie sich andere Länder in der Welt zu diesem Thema positionieren, es darf auf die nationale Ausrichtung keine Wirkung erzeugen.

Man muss kein Prophet sein um festzustellen, dass dieses Urteil für die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland verheerende Folgen haben kann/wird. Ökonomisch betrachtet lässt das Urteil keinerlei Gestaltungsspielraum zu, denn die Regierenden müssen kurzfristig für alle Sektoren zeitgleich verbindliche CO2-Minderungsziele festlegen. Einen Spielraum z.B. für eine mögliche „Stück für Stück“ Annäherung an das Ziel haben die Damen und Herren aus Karlsruhe ausgeschlossen. Dabei wäre gerade das für die Umsetzung einer rationalen Klimapolitik äußerst effektiv einzuordnen. Ein weiterer positiver Aspekt wäre die Methodik, dass erst jeder Euro verdient werden muss, bevor er nur einmal ausgegeben werden kann. Also sollte er zweckmäßig zuerst dort ausgegeben werden, wo er die beste CO2-Vermeidung bewirkt. Doch solche Handlungen sind anscheinend explizit nicht gewollt.

Letztendlich steht doch die Frage im Raum, wie die Kosten zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen erbracht werden sollen. Dazu äußert sich das Gericht in keiner Weise. Ob die Zielerreichung grundsätzlich überhaupt im Bereich des Möglichen liegt, wurde nicht weiter hinterfragt sondern einfach nur vorausgesetzt. Doch wenn für alle Sektoren zur Erreichung der Klimaziele fast gleichzeitig Unsummen an Euro aufgebracht werden müssen, wird das zwangsläufig sozialen Sprengstoff freisetzen. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass durch die richterlich festgelegte Priorisierung für etliche lebenswichtige Dinge weniger bis gar kein Geld übrig bleibt. So gesehen kann dadurch auf vielen Gebieten ein wesentlich größerer Schaden entstehen, als denn durch eine (unter Vorbehalt) nicht erreichbare Treibhausneutralität entstehen würde. In Folge dessen werden dann die Lasten für kommende Generationen eben an anderer Stelle zusätzlich maximiert. Außerdem werden die Errungenschaften der letzten 60-80 Jahre zur Finanzierung der Klimapolitik beschädigt und/oder vernichtend aufgezehrt. Der Wohlstand im Sinne der sozialen Marktwirtschaft wird sinken und damit einhergehend auch der Verlust einer intakten Umwelt nebst kultureller und gesellschaftlicher Werte.

Wie schon erwähnt erhalten die Regierenden mit dem Urteil eine Generalvollmacht ausgehändigt, mit der sie gemäß ihren Sichtweisen erforderliche Maßnahmen ungefragt umsetzen dürfen. Alles, ohne Haftung für ein erfolgreiches Gelingen übernehmen zu müssen. Es bestehen berechtigte Zweifel, ob durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Voraussetzung für eine generationengerechte Lastenaufteilung all übergreifend überhaupt entstehen kann. I don’t believe it.

Die Kugel ist nun im Spiel. Rien ne va plus. Sind wir daher aktuell erst einmal gespannt, ob und wie sich eine neue Regierung bilden kann und was dann an klimapolitischen Auflagen auf die Bürger und Bürgerinnen zukommt. Der Ruf nach staatlichen Investitionen aus vielen Sektoren ist schon jetzt laut und deutlich vernehmbar. Die Kläger bringen sich ebenfalls schon in Stellung. Die Umverteilung des Geldes wird sich Bahn brechen.

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